Ghostwriter für professionelle Texterstellung, Lektorat & Korrektorat
Ist Ghostwriting legal?
Das Beauftragen eines Ghostwriters als Dienstleister für die Erstellung wissenschaftlicher Texte stellt kein Vergehen dar. Dabei gelten die erstellten wissenschaftlichen Texte als Mustervorlagen, aufgrund subjektiver Wahrnehmungen kann keine objektive Korrektheit garantiert werden. Unsere Dienstleistung umfasst lediglich die Unterstützung bei Schreibblockaden durch die Erstellung einer Mustervorlage in Kooperation mit dem Auftraggebenden. Die Mustervorlage dient demnach als eine Inspiration. Die Verantwortung des Umgangs mit der Mustervorlage liegt bei dem Auftraggebenden.
Mit dem Grundsatzurteil vom 01.09.2009 (OLG Frankfurt; Az 11 U 51/08) wurden die vertraglichen Vereinbarungen zwischen einem Ghostwriter und der jeweiligen Person als zulässig bewertet.