Ghostwriter für professionelle Texterstellung, Lektorat & Korrektorat

Ist Ghostwriting legal?

Das Beauftragen eines Ghostwriters als Dienstleister für die Erstellung wissenschaftlicher Texte stellt kein Vergehen dar. Dabei gelten die erstellten wissenschaftlichen Texte als Mustervorlagen, aufgrund subjektiver Wahrnehmungen kann keine objektive Korrektheit garantiert werden. Unsere Dienstleistung umfasst lediglich die Unterstützung bei Schreibblockaden durch die Erstellung einer Mustervorlage in Kooperation mit dem Auftraggebenden. Die Mustervorlage dient demnach als eine Inspiration. Die Verantwortung des Umgangs mit der Mustervorlage liegt bei dem Auftraggebenden.

Mit dem Grundsatzurteil vom 01.09.2009 (OLG Frankfurt; Az 11 U 51/08) wurden die vertraglichen Vereinbarungen zwischen einem Ghostwriter und der jeweiligen Person als zulässig bewertet.

Wichtiger rechtlicher Hinweis:
Alle individuell erstellten Texte sind ausdrücklich als Mustertexte und Vorlagen zur inhaltlichen Orientierung bestimmt. Sie enthalten eine eigenständige kreative Leistung im Sinne des Urheberrechts (§ 2 UrhG) und stellen geistiges Eigentum dar.
Dem Auftraggeber wird ein einfaches, Nutzungsrecht gemäß § 31 Abs. 1 und 3 UrhG übertragen. Die Nutzung der Texte zur Veröffentlichung, Verbreitung oder kommerziellen Verwertung (z. B. über Plattformen wie Amazon oder GRIN) ist zulässig. Eine Verwendung als eigene Prüfungsleistung gegenüber Bildungseinrichtungen ist ausdrücklich untersagt und kann zu strafrechtlichen Konsequenzen führen. Für die Nutzung der Texte trägt allein der Auftraggeber die Verantwortung.

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